Augsburg. Wenn am 1. August das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft tritt, bleibt für die Arbeitgeber nicht mehr viel beim Alten. Fallstricke bilden bereits schlichte Formulierungen in Stellenausschreibungen, Dispute unter Mitarbeitern, Gehaltsabstufungen oder 'normal' aussehende Bewerbungen. Hans-Joachim Jungbluth, Arbeitsrechtler, Rechtsanwalt und Experte für hospitalityInside.com, weist auf Details in der Praxis hin.