RECHT / Das neue Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis - Die Tücken
HI+

Arbeitgeber werden häufiger zahlen (müssen)

Das neue Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis - Die Tücken

Augsburg. Wenn am 1. August das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft tritt, bleibt für die Arbeitgeber nicht mehr viel beim Alten. Fallstricke bilden bereits schlichte Formulierungen in Stellenausschreibungen, Dispute unter Mitarbeitern, Gehaltsabstufungen oder 'normal' aussehende Bewerbungen. Hans-Joachim Jungbluth, Arbeitsrechtler, Rechtsanwalt und Experte für hospitalityInside.com, weist auf Details in der Praxis hin.

Sie möchten gerne weiter lesen?

Dieser Artikel ist ein HI+ Artikel und nur für Abonnenten von hospitalityInside zugänglich. Bitte melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an oder schliessen Sie ein Abo ab.

{"host":"hospitalityinside.com","user-agent":"Mozilla/5.0 AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko; compatible; ClaudeBot/1.0; +claudebot@anthropic.com)","accept":"*/*","accept-encoding":"gzip, br, zstd, deflate","cp-paywall-state":"paid","x-forwarded-for":"3.135.223.70","x-forwarded-host":"hospitalityinside.com","x-forwarded-port":"443","x-forwarded-proto":"https","x-forwarded-server":"17fef66d9534","x-real-ip":"3.135.223.70"}REACT_APP_OVERWRITE_FRONTEND_HOST:hospitalityinside.com &&& REACT_APP_GRAPHQL_ENDPOINT:http://app/api/v1