BGH: Geld zurück bei Stornierung
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Karlsruhe. Das gestrige Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs sorgt im Corona-gebeutelten Gastgewerbe sicher für Unmut: Von Lockdowns und Schliessungen betroffene Betriebe haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die entgangenen Einnahmen. "Das ändert aber nichts an der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichberechtigten Verteilung von Corona-Hilfen", kommentiert Dirk Iserlohe, Honestis AG/Dorint Hotels, die Entscheidung heute morgen und macht damit erneut auf die andere, grosse Baustelle für Hotelgruppen aufmerksam.