BGH weist Booking.com in die Schranken
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BGH weist Booking.com in die Schranken

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf vom 4. Juni 2019 korrigiert: Dieses hatte noch die engen Ratenparitäts-Klauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismässig erklärt. Jetzt darf der OTA keine niedrigeren Preise auf Hotel-Webseiten mehr untersagen.

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