Bei Messe Absage zahlt das Hotel halb mit Deutschland Wegweisendes Urteil zu Stornierungen in der Pandemie
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Bei Messe-Absage zahlt das Hotel halb mit

Deutschland: Wegweisendes Urteil zu Stornierungen in der Pandemie

Bei Messe-Absage zahlt das Hotel halb mit

München. Wer trägt bei Pandemie-bedingten Stornierungen von Hotelbuchungen das Risiko? Das OLG Köln hat sich als erstes Oberlandesgericht überhaupt mit dieser Frage beschäftigt und entschied: Der Kläger erhält nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage die Hälfte der Buchungskosten zurück.

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