Berlin: Nächster Schritt gegen Privatzimmer-Vermittler
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Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Mieter ohne Einwilligung der Vermieter ihre Wohnung nicht an Touristen untervermieten dürfen. Das ist als ein Schlag gegen die Privatzimmer-Vermittler wie airbnb, Wimdu, 9flats und andere zu sehen.
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Berlin. Nach fast zwei Jahren Diskussion hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 21. November 2013 das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für Wohnraum mit den Stimmen der rot-schwarzen Koalition verabschiedet. Das berührt auch die Hotellerie und das Geschäft mit Ferienwohnungen. Erst in zwei Jahren aber wird sich der "Graumarkt" vermutlich erst sichtbar ändern.