Berlin will wieder Verbot für Zweckentfremdung
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Berlin will wieder Verbot für Zweckentfremdung

Berlin. Die Stadt Berlin will den Wohnungsmangel beheben und verfällt wieder auf untaugliche Mittel: "Ferienwohnungen" sollen unter das Zweckentfremdungsverbot fallen, liess sie diese Woche wissen. Die Hotellerie sollte aber nicht zu früh in Jubel ausbrechen. Fakten mit Hintergrund.

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Kampfansage an die Falschen

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24.4.2012

Augsburg. Die neue Trend-Bewegung der "Collaborative Consumption" - des gemeinschaftlichen Teilens - hat Privatzimmer-Portalen weltweit einen immensen Aufschwung verschafft. Damit blühte ein Marktsegment auf, das professionelle Gastgeber als "Graumarkt" einstufen. Wenn Privat-Personen ein oder mehrere Zimmer online für geringes Geld vermieten, unterliegen sie weder im Betrieb noch rechtlich oder steuerlich den gleichen Bedingungen wie Hotels und Pensionen. Airbnb, wimdu und 9flat gehören zu den führenden Betten-Communities. Der Hotelverband Deutschland hat sie in die Kritik genommen. Privatquartiere generieren mit weniger als neun Betten 87 Millionen Übernachtungen pro Jahr - obwohl noch nicht einmal alle flächendeckend erfasst sind. Die Privatzimmer-Portale teilen die IHA-Kritik natürlich nicht: Das sei eine rein deutsche Diskussion und treffe die Falschen.

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