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Berufsgenossenschaft statt Richter
Kommentar zum "Manslaughter Law": Auswirkungen auf andere Länder?
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26.5.2006
London. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Eine Änderung des britischen "Corporate Manslaughter Law" - des Gesetzes über die Tötung durch Unternehmen - wird künftig Managementfehler in dieser Sache härter bestrafen.