Offenbach. Sommerzeit ist Urlaubszeit. Wie steht es in diesen Monaten um die Urlaubsübertragung bei mehreren aufeinanderfolgenden Elternzeiten? Joachim Jungbluth, Rechtsexperte bei hospitalityInside.com und als Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner der Answaltskanzlei Niederhausen und Jungbluth in Offenbach/Main, hat sich der Frage angenommen. Durch ein Urteil im Mai dieses Jahres änderte das Bundesarbeitsgericht bisher praktiziertes Recht.