Corona-Ausgehverbot 2020: Bayern muss zurückzahlen
9.3.2023
München. Bayerische Bürger können die Rückzahlung von Bussgeldern für bestimmte Verstösse gegen die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen. Dazu verurteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Landesregierung.