Offenbach. Wer eine Position im Unternehmen zu vergeben hat, die von einem schwerbehinderten Bewerber besetzt werden könnte, ist verpflichtet, dies der Agentur für Arbeit zu melden. Sonst artet es in Diskriminierung aus. Die Unternehmen tun sich in der Regel schwer, in solchen Fällen das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts.