Den Kräuterschnaps bezahlt die Airline nicht

Den Kräuterschnaps bezahlt die Airline nicht

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Deutschlands Gerichte bewerten alkoholische Getränke als Service an Bord extrem unterschiedlich. / © AdobeStock

Festsitzenden Passagieren stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Doch was zählt dazu? Immer wieder gibt es Gerichtsurteile. Die Airline muss nicht alles zahlen.

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