Offenbach. Über nichts im Arbeitsleben lässt sich so trefflich streiten wie über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Dabei ist der Haupt-Streitpunkt regelmässig die Frage, ob der Wertungsinhalt des Zeugnisses nicht einen versteckten Code enthält, der dem Personalchef des Unternehmens, bei dem man sich bewirbt, etwas anderes erzählt als der Wortlaut glauben macht. Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst auch wieder das deutsche Bundesarbeitsgericht.