Offenbach. Eine Abfindung nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bringt dem Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein. Erreicht der Arbeitnehmer eine Abfindung erst im Rahmen der Kündigungsklage, erhält er Arbeitslosengeld. Feinheiten aus der jüngsten deutschen Rechtsprechung.