Offenbach. Kaum ein Arbeitsrechtsstreit hat die Öffentlichkeit und Juristen in den vergangenen Jahren mehr beschäftigt als der Fall "Emmely": die Kündigung einer Kassiererin in einem Berliner Supermarkt, die zwei unterschlagene Pfand-Belege im Gesamtwert von 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Dieser Fall gibt Anlass, sich den Sachverhalt, das gerichtliche Verfahren und dessen Umfeld, den Inhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes und die Folgen genauer anzusehen. Daraus erwachsen weitreichende Folgen für die zukünftige Behandlung insbesondere von Vermögensdelikten.