In der Europäischen Union wurden am vergangenen Sonntag neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft gesetzt. So ist nach dem KI-Gesetz der EU (AI Act) der Einsatz von KI-Programmen verboten, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Bei dem sogenannten Social Scoring werden etwa die Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt und belohnt oder bestraft. In der EU soll es auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen nicht geben.
Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – z.B. durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können.
Verantwortungsvoller Einsatz
Mit dem Stichtag 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos bewerten und geeignete Massnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ziel der neuen Verordnung ist nach Darstellung der EU-Kommission nicht nur der Schutz der Rechte der Verbraucher. Man wolle auch sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt werde.
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nun auch dafür sorgen, dass alle Personen, die mit der Entwicklung oder dem Betrieb von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Mass an "KI-Kompetenz" verfügen. / dpa