Augsburg. Die EU-Richtlinie von 1997 trug dazu bei, die Rechte und Pflichten von Timeshare-Kunden und -Anbietern klarer zu definieren. Einige Länder haben diese sogar mit strengeren Normen weit über die Basis-Anforderungen hinaus umgesetzt.
Sie möchten gerne weiter lesen?
Dieser Artikel ist ein HI+ Artikel und nur für Abonnenten von hospitalityInside zugänglich. Bitte melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an oder schliessen Sie ein Abo ab.