Augsburg. Die händische Unterschrift des Hotelgastes auf dem Meldeschein ist ab Januar 2020 in Deutschland rechtlich nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen stehen zwei neue Verfahren zur Identifizierung des Gastes und Erhebung seiner Meldedaten Verfügung. Ein Rundum-Sorglos-Paket ist das neue Gesetz nicht, aber ein Schritt in die richtige Richtung.