RECHT / Schwangerschaft und Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber zahlt immer
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Eindeutiger Schutz für die werdende Mutter

Schwangerschaft und Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber zahlt immer

Offenbach. Der Arbeitgeber zahlt immer, selbst wenn die Bewerberin im Vorstellungsgespräch absichtlich verschweigt, dass sie schwanger ist, und später auch noch häufig fehlt. Ungeduldige Kollegen, die Schwangere verbal attackieren, können die Situation nur noch verschlimmern. Das Gesetz schützt hier eindeutig die werdende Mutter. Ein eindrucksvoller Rechtsfall aus der Praxis.

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