Offenbach. Der Arbeitgeber zahlt immer, selbst wenn die Bewerberin im Vorstellungsgespräch absichtlich verschweigt, dass sie schwanger ist, und später auch noch häufig fehlt. Ungeduldige Kollegen, die Schwangere verbal attackieren, können die Situation nur noch verschlimmern. Das Gesetz schützt hier eindeutig die werdende Mutter. Ein eindrucksvoller Rechtsfall aus der Praxis.