München. Wer das deutsche Mietrecht kennt, der weiss: Der digitale Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrags scheint auf den ersten Blick ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Denn Mietverträge müssen den Anforderungen der gesetzlichen Schriftform entsprechen, damit sie die Parteien länger als ein Jahr binden können. Wird die Schriftform hingegen nicht eingehalten, so kann der Mietvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung beendet werden. Ein Schreckensszenario für jede Hotel-Vermietung… Die beiden Rechtsanwältinnen Anna Gassner und Dr. Marina Schäuble von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein in München erläutern, wie der Mietvertrag per Mausklick doch noch funktionieren kann.