Die neuen Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) richten sich gegen Greenwashing und sollen verhindern, dass Begriffe wie "nachhaltig" oder "ESG" verwendet werden, ohne dass die Anlage den entsprechenden Anforderungen entspricht. Die BaFin wird die Leitlinien ab diesem Zeitpunkt in ihrer Verwaltungspraxis anwenden.
Künftig müssen Fonds, die Nachhaltigkeit oder Transformation im Namen betonen, mindestens 80 Prozent ihrer Investitionen nachhaltig ausrichten und sich klar von herkömmlichen abgrenzen. So soll vermieden werden, dass Investoren durch eine missverständliche Namensgebung getäuscht werden.
Anleger nicht in die Irre führen
Christian Eder, Lead of Sustainability & Consulting von der Ypsilon Group (Unternehmensgruppe mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung, Beratung und Steuerberatung), erläutert: "Der Fondsname spielt eine zentrale Rolle in der Vermarktung, da er sowohl die Anlageziele des Produkts zum Ausdruck bringt als auch die Investitionsentscheidungen der Anleger beeinflusst. […] Begriffe wie "Transformation", "Umwelt", "Impact" oder "sozial" sollten im Fondsnamen vermieden werden, wenn es sich um einen Fonds handelt, der die Anforderungen der Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung (hellgrün, dunkelgrün) nicht erfüllt." Für bereits aufgelegte Fonds gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. Mai 2025. / red