Geben und Nehmen
Franchise-Verträge in Deutschland, Teil 1: Interessenlage, rechtlicher Rahmen
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London. In Europa werden voraussichtlich mehr Markenhotels in Betrieb gehen, da das Franchising-Konzept unter den Hotelbetreibern in der Region zunimmt. Ein Bericht fasst die aktuelle Situation in Europa zusammen.
Ohne lebt es sich leichter
Wiesbaden. Der Expansionsdrang internationaler Ketten, die Franchise- oder Management-Verträge suchen, wird in der Pacht-Hochburg Europa - und vor allem in Deutschland - stark ausgebremst. Vor den Risiken der zunehmend entstehenden Dreiecks-Verhältnisse zwischen Eigentümer/Investor, Pächter und Franchise-Geber sollen sogenannte "Owners Agreements" schützen. Doch lohnt sich der ganze Aufwand für diesen "Sicherheitsgurt"? Anwälte reiben sich die Hände: Wo statt zwei drei Vertragspartner unter einen Hut zu bringen sind, da blüht Geschäft. Hinzu kommt: Hotel-Betriebsverträge werden nicht nur zwischen Eigentümer und Betreiber sowie Betreiber und Franchise-Geber abgeschlossen, sondern immer häufiger auch zwischen Eigentümer und Franchise-Geber. Das Owner Agreement soll dabei verhindern, dass der Eigentümer bei Problemen mit dem Pächter plötzlich auch ohne Marke dasteht. Umgekehrt sichert es der Marke bei einer Pächter-Insolvenz den Standort. Was bringt was in der Praxis? Starwood Hotels, Choice, Marriott und InterContinental Hotels geben Antwort.