Wiesbaden. Anstelle in Zeiten der Corona-Reise-Beschränkungen bereits bezahlte Beträge für gebuchte Zimmer oder Reisen zurückzuzahlen, können Gutscheine für eine spätere Inanspruchnahme der Leistungen etlichen Tourismus-Unternehmen aktuell die so wichtige Liquidität sichern. Die deutsche Bundesregierung will die Akzeptanz von Gutscheinen vorschreiben, scheitert dabei jedoch bisher am EU-Recht. Nun arbeitet jedes Unternehmen einzeln an Möglichkeiten, Gäste von der Gutscheinlösung zu überzeugen – teils auch mit einer Ausweitung der Leistungen. Verhindert dies den Zusammenbruch?