Gerichte sollen Corona-Ungleichbehandlung klären
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Deutschland: Das finale Zerren um die 7%
Vor zwei Tagen, am Mittwoch, verabschiedete das Kabinett den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eingebrachten Entwurf des deutschen Bundeshaushaltes 2024. Gestern stellte sich heraus, dass der Wunsch des Gastgewerbes, seinen reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 7% behalten zu dürfen, in diesem Entwurf noch nicht enthalten ist.
Die Regierung sagt einfach Nein
Berlin. Mitte Januar dieses Jahres dokumentierten sieben grössere deutsche Hotelgruppen Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck ihre Nöte seit Corona in Zahlen und Fakten. Seit Februar gibt es mehrere Antworten dazu aus mehreren Regierungsebenen, alle aber mit dem gleichen negativen Fazit: Der Förder-Deckel für die grossen mittelständischen Unternehmen wird keinesfalls gelüftet werden. Dabei hätte die Regierung die Macht dazu, genau dieses zu tun – auch ohne die EU. Seit Mai ist klar: Die Türen in Berlin sind zugefallen. Doch das will sich nicht jeder gefallen lassen.
BGH und BVerfG: Urteile zu Entschädigungen und Beihilfen jetzt auf höchster Ebene
Karlsruhe. Das gestrige Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs sorgt im Corona-gebeutelten Gastgewerbe sicher für Unmut: Von Lockdowns und Schliessungen betroffene Betriebe haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die entgangenen Einnahmen. "Das ändert aber nichts an der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichberechtigten Verteilung von Corona-Hilfen", kommentiert Dirk Iserlohe, Honestis AG/Dorint Hotels, die Entscheidung heute morgen und macht damit erneut auf die andere, grosse Baustelle für Hotelgruppen aufmerksam.