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Gespaltene Zungen

Frankreich, Italien, Schweden: Kartellbehörden werden Freund mit Booking.com

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Kartellamt mahnt Booking.com genauso ab wie HRS

8.4.2015

Bonn. Nach HRS ist jetzt auch OTA-Riese Booking.com dran: Das deutsche Bundeskartellamt mahnte die Buchungsplattform wegen ihrer fortgesetzten Anwendung der Bestpreis-Klausel ab. Damit herrscht jetzt wieder Waffengleichheit von HRS und Booking.com; das Verfahren gegen Expedia läuft noch.

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