RECHT / Abfindungsleistungen bei betriebsbedingter Kündigung: Gier nach Mehr wurde abgestraft
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Gier nach Mehr wurde abgestraft

Abfindungsleistungen bei betriebsbedingter Kündigung

Offenbach. Was kommt auf einen Arbeitgeber zu, der in seinem Betrieb Personal aus betriebsbedingten Gründen abbauen muss, gleichzeitig aber verhindern möchte, dass die betroffenen Arbeitnehmer arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren anstreben? Joachim Jungbluth, Arbeitsrechtsexperte für hospitalityInside.com, gibt die Antwort.

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