Höhere Ticketsteuer belastet Tourismus

Höhere Ticketsteuer belastet Tourismus

Airport, Departure Hall
Die erneute Erhöhung betrifft sämtliche Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen abheben. / © 652234, Pixabay

Mit einer erneuten Erhöhung der Flugticket-Steuer will die Deutsche Bundesregierung Löcher im Haushalt stopfen. Das hat Folgen für Airlines, Reiseveranstalter, Urlauber und letztlich auch für die Hotels vor Ort. 

Die Steuer auf Flugtickets von deutschen Abflugorten ist zum 1. Mai 2024 erneut gestiegen. Die Anhebung ist Teil des Massnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher im Haushalt füllen will. Reiseveranstalter und Airlines befürchten Belastungen in Millionenhöhe und langfristige Probleme, denn Pauschalreisen und Flugtickets werden durch die Ad-hoc-Massnahme wahrscheinlich teurer. Wirtschaftsunternehmen wie Airlines oder Reiseanbieter müssen versuchen, diese zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. 


Steuern und Abgaben machen aber nur einen Teil des Preises einer Pauschalreise aus. Zu Buche schlagen vor allem die Kosten für den Einkauf von Hotel-Kontingenten und Flugkapazitäten. Wie sich diese entwickeln, hängt auch von der allgemeinen Preisentwicklung im jeweiligen Urlaubsland ab. Bei den reinen Flugtickets wirkt sich die Konkurrenzsituation aus, die auf der jeweils gebuchten Strecke herrscht. Ist dort nur ein Anbieter unterwegs, werden die höheren Steuern voraussichtlich im vollen Umfang an die Kunden weitergegeben, was bei scharfer Konkurrenz nicht so einfach wäre. Am Ende des Tages gehören auch Hotels zu den Leidtragenden, die als Unterkunft am Urlaubsort dienen. Denn die sehr kurzfristige Aktion dürfte den einen oder anderen Last-Minute-Bucher von einer Reise abhalten. 


Deutsche Abgabe gehört zu den höchsten

Die Erhöhung betrifft sämtliche Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen abheben. Seit 1. Mai liegen die Steuersätze je nach Endziel der Flugreise zwischen 15,53 und 70,83 Euro pro Ticket. Bislang waren in drei Entfernungsklassen zwischen 12,48 Euro und 56,91 Euro fällig. Die Steigerung zu den erst 2020 kräftig erhöhten Sätzen beträgt zwischen 22,5 und 24,5 Prozent. Bei Europaflügen übertrifft der neue Steuersatz den historischen Tiefstand vom Jahresbeginn 2019 um mehr als das Doppelte. In der EU erheben nur neun von 27 Mitgliedsstaaten eine Ticketsteuer. Die deutsche Abgabe gehört mit zu den höchsten.


Die Steuersätze sind zwar grundsätzlich nach Entfernung gestaffelt, die tatsächliche Entfernung zwischen Start und Ziel spielt aber keine direkte Rolle. Stattdessen hat der Gesetzgeber in Anlagen zum Luftverkehrssteuergesetz Länder aufgelistet, für die der jeweilige Satz gilt. In der niedrigsten Klasse mit 15,53 Euro sind alle europäischen Staaten enthalten, einschliesslich der Türkei und Russland sowie Algerien. Hier sind typische Urlaubsflüge nach Mallorca ebenso abgedeckt wie ein Geschäftsflug nach London. 39,34 Euro werden fällig bei Flügen in viele afrikanische und asiatische Länder, die bis zu 6.000 Kilometer entfernt sind - auch für Dubai, Tel Aviv oder Addis Abeba. Für noch längere Flüge, etwa nach China oder in die USA, beträgt die Ticketsteuer dann 70,83 Euro.


Das entsprechende Steuergesetz ist erst Ende März in Kraft getreten, also zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits etliche Flugtickets und Pauschalreisen für die Zeit nach dem 1. Mai verkauft waren, die nun unter den erhöhten Steuersatz fallen. Erst ab dem 28. März durften die Unternehmen die höheren Ticketsteuern in ihre Endpreise einberechnen.


Bei Flugtickets sieht der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) dennoch keine rechtliche Grundlage für Nachforderungen. Entsprechend hat beispielsweise die Lufthansa bei frühzeitig verkauften Tickets die erhöhte Steuer selbst getragen, wie eine Sprecherin versichert. 


Airport Passenger

Macht Reisen bald keinen Spass mehr? Neben Inflation und Energiekosten treiben Steuern die Preise in die Höhe. Toodlingstudio, Pixabay

Airport Passenger

Preisanhebung nach Vertragsabschluss

Anders sieht die Rechtslage für Reiseveranstalter aus: Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen die nachträglich erhöhten Kosten an Kunden weitergeben. "Der Vertrag muss das vorsehen und zugleich einen Hinweis darauf enthalten, dass auch umgekehrt der Reisende eine Senkung des Reisepreises verlangen kann, wenn beispielsweise der Kerosinpreis sinkt", erläutert Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). 


Erhöhungen nach Vertragsabschluss seien unter diesen Voraussetzungen möglich bei höheren Treibstoffkosten oder Steuern sowie sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Veranstalter müsse die Berechnung der Preiserhöhung offenlegen und die Urlauber spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber informieren. Veranstalter wie TUI und DER Touristik haben rückwirkende Preiserhöhungen ausgeschlossen.


"Die Veranstalter haben die Mehrkosten selbst getragen", sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig. "Die sehr kurzfristige Erhöhung der Ticketsteuer bereits zum 1. Mai und damit noch vor Beginn der Hauptreisezeit führt nach unseren Berechnungen zu einer Mehrbelastung bei den Reiseveranstaltern von rund 21 Millionen Euro", sagt Fiebig. "Diese zusätzlichen Kosten können nicht auf die Reisenden umgelegt werden, da eine nachträgliche Erhöhung der Reisepreise bei Pauschalreisen de facto nicht möglich ist", meint er mit Blick auf die damit verbundenen Bedingungen.


Trio Infernale: Inflation + Energiekosten + Steuern

Fiebig kritisiert, dass Reisen durch Entscheidungen der Politik immer teurer werde. So könnten ab 2025 beispielsweise die Luftsicherheitsgebühren um 50 Prozent angehoben werden. "Der Urlaub musste durch Inflation und gestiegene Energiekosten ohnehin schon Preissteigerungen hinnehmen und zusätzlich verteuern auch die politischen Entscheidungsträger das Reisen immer weiter." Künftig werde sich der ein oder andere überlegen, auf Urlaub zu verzichten bzw. die Aufenthaltsdauer oder Häufigkeit zu reduzieren, was sich ebenfalls auf die Belegung der Hotels auswirke. 


Die 2011 von der schwarz-gelben Regierung eingeführte Ticketsteuer brachte im Jahr 2022 knapp 1,2 Milliarden Euro Einnahmen für den Staat ein. In diesem Jahr sollen durch die höhere Ticketsteuer rund 400 Millionen Euro mehr Steuern in die Staatskasse fliessen. Für die Folgejahre rechnet die Regierung mit Mehreinnahmen von 580 Millionen Euro.


Dass Deutschland ein teures Pflaster für Passagierflüge geworden ist, hat den Branchenverbänden zufolge auch langfristige Auswirkungen. Während das Sitzplatzangebot hierzulande erst rund 80 Prozent des Vor-Corona-Niveaus erreicht, wird in den meisten anderen europäischen Ländern längst wieder so viel geflogen wie vor der Pandemie. 


Billiggesellschaften wie Ryanair, Easyjet oder Wizz Air setzen ihre Flugzeuge in Märkten mit geringeren Eingangskosten ein, weil sie dort einfacher ihre Gewinnschwelle erreichen. Ihr Angebot von Flügen mit billigen Tickets wächst in Italien, Spanien oder Polen, während es für die Konsumenten in Deutschland schon deutlich geschrumpft ist. 


Dem Greenwashing von 20 Airlines auf der Spur

Einem anderen Missstand ist das CPC-Netz auf der Spur. Nach einer Warnung der European Consumer Organisation (BEUC) haben die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherbehörden (Network of Consumer Protection Cooperation - CPC - Authorities) Briefe an 20 Fluggesellschaften verschickt, in denen sie potenziell irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit von Flügen mittels CO2-Kompensation aufzeigen und sie auffordern, ihre Praktiken innerhalb von 30 Tagen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.


Das CPC-Netz, das von der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion (Belgian Directorate General for Economic Inspection), der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (Netherlands Authority for Consumers and Markets), der norwegischen Verbraucherbehörde (Norwegian Consumer Authority) und der spanischen Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten (Spanish Directorate General of Consumer Affairs) geleitet wird, konzentrierte sich dabei auf werbewirksame Botschaften von Fluggesellschaften. Sie behaupten z.B., dass die durch einen Flug verursachten CO2-Emissionen durch Klimaprojekte oder durch die Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe ausgeglichen werden könnten, wozu die Verbraucher durch Zahlung zusätzlicher Gebühren beitragen könnten. 


Nach Ansicht der Behörden könnten die festgestellten Praktiken als irreführende Handlungen bzw. Unterlassungen betrachtet werden, die nach Artikel 5, 6 und 7 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten sind. Die Fluggesellschaften müssen nun darlegen, ob die Behauptungen auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse begründet sind. / red, dpa

{"host":"hospitalityinside.com","user-agent":"Mozilla/5.0 AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko; compatible; ClaudeBot/1.0; +claudebot@anthropic.com)","accept":"*/*","accept-encoding":"gzip, br, zstd, deflate","cp-paywall-state":"free","x-forwarded-for":"3.144.237.77","x-forwarded-host":"hospitalityinside.com","x-forwarded-port":"443","x-forwarded-proto":"https","x-forwarded-server":"d9311dca5b36","x-real-ip":"3.144.237.77"}REACT_APP_OVERWRITE_FRONTEND_HOST:hospitalityinside.com &&& REACT_APP_GRAPHQL_ENDPOINT:http://app/api/v1