Offenbach. Welchem Arbeitgeber ist dies noch nicht passiert? Ein Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen im Streit, fordert aber gleichwohl ein Zeugnis, das ihm hervorragende Leistungs- und Verhaltensnoten attestiert. Aussserdem soll das Zeugnis das Bedauern des Arbeitnehmers über den Verlust eines derartig guten Arbeitnehmers enthalten. Jahrelang haben sich Arbeitgeber bisher darauf eingelassen. Das Bundesarbeitsgericht in Deutschland hat diese Haltung jüngst korrigiert. Arbeitgeber müssen keine freundlichen Schlusssätze mehr hinzufügen.