Berlin. Ein genauerer Blick in die Akten zeigt es nun: Der kürzliche Sieg des Immobilienfonds-Initiators Anno August Jagdfeld vor Gericht ist kein "Freispruch 1. Klasse", wie es die Jagdfeld-Gruppe Anfang Juli selbst freudig vermeldete. Wie berichtet, lehnte das Oberlandesgericht Köln - wie zuvor auch das Landgericht Aachen - die Eröffnung der Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Untreue ab. Es ging dabei um Garantien, Mietverzichte zugunsten der Adlon Holding und angeblich zu Unrecht gezahlte Umsatz-Ausfälle durch Bauarbeiten. Beatrix Boutonnet kniete sich nun tief in die ihr vorliegende Beschlussbegründung hinein. Ein Ende der Rechtsstreitigkeiten rund um die Fundus Gruppe ist nicht in Sicht, auch wenn Jagdfeld nun in diesem Fall einen Sieg errungen hat und dieser Sachverhalt für ihn nun vom Tisch ist.