Keine reduzierte Mehrwertsteuer für Hotel-Nebenleistungen
HI+

Keine reduzierte Mehrwertsteuer für Hotel-Nebenleistungen

Finances_check balances_16-9_1920_c Getty Images Unsplash
Unklarheiten beseitigt: Mit seinem Urteil bestätigte der EuGH die aktuelle Praxis. / © Getty Images, Unsplash

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beendet den Streit um die Hotel-Besteuerung: Der ermässigte Umsatz-Steuersatz von 7% gilt in Deutschland weiterhin nur für die Beherbergung. Alle anderen Leistungen werden regulär besteuert. Die Bürokratie für die Betriebe bleibt hoch.

Sie möchten gerne weiter lesen?

Dieser Artikel ist ein HI+ Artikel und nur für Abonnenten von hospitalityInside zugänglich. Bitte melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an oder schliessen Sie ein Abo ab.

Verwandte Artikel

"7% Mehrwertsteuer auf Essen sind überlebenswichtig"

"7% Mehrwertsteuer auf Essen sind überlebenswichtig"

5.9.2025

Hotellerie und Gastronomie in Deutschland haben schwierige Jahre hinter sich und die Aussichten sind trüb. Einziger Lichtblick ist da der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie, der die Betriebe entlasten könnte.

{"host":"hospitalityinside.com","user-agent":"Mozilla/5.0 AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko; compatible; ClaudeBot/1.0; +claudebot@anthropic.com)","accept":"*/*","accept-encoding":"gzip, br, zstd, deflate","x-forwarded-for":"216.73.216.11","x-forwarded-host":"hospitalityinside.com","x-forwarded-port":"443","x-forwarded-proto":"https","x-forwarded-server":"17fef66d9534","x-real-ip":"216.73.216.11"}REACT_APP_OVERWRITE_FRONTEND_HOST:hospitalityinside.com &&& REACT_APP_GRAPHQL_ENDPOINT:http://app/api/v1