Köln. Im Kontext der Wiedereröffnungen wehrt sich die Dorint Hotelgruppe gegen die unverhältnismässigen Beschränkungen in der Belegung und gegen die behördlich verfügte Diskriminierung von Gästen. Die Gruppe reicht deshalb eine Normenkontroll-Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern ein. Zudem haben sich 200 Hoteliers des Landes zur Klage entschlossen. Bayern hat am Dienstag als erstes Bundesland die Voll-Belegung in Hotels ab 30. Mai erlaubt.