Offenbach. An welchem Punkt beginnt die Mehrarbeit? Wann muss der Arbeitgeber nach der vereinbarten Arbeitszeit zahlen? Dem deutschen Bundesarbeitsgericht lag ein besonderer Fall vor: Ein Mitarbeiter, seit mehreren Jahren im Unternehmen beschäftigt und als stellvertretender Restaurantchef tätig, kündigt sein Arbeitsverhältnis fristgerecht. Er erscheint in der letzten Arbeitswoche in der Personalabteilung des Hotels und legt eine selbstgefertigte Excel-Liste vor, in der rund 500 Mehrarbeitsstunden auflistet. Er verlangt die Abrechnung dieser Stunden mit seiner letzten Entgelt-Abrechnung.