Offenbach. Eine Situation mitten im Saisongeschäft: ´"Meine Oma ist erkrankt, sie wird wohl pflegebedürftig werden," sagt der Mitarbeiter. "Ich benötige mal zwei Wochen, um ihre Pflege zu organisieren..." Konnte der Arbeitgeber bis 1. Juli 2008 seinen Mitarbeiter noch darauf verweisen, dass der betriebliche Ablauf eine Freistellung nicht zulasse oder der Mitarbeiter in auslastungsschwachen Zeiten Urlaub nehmen könne, hat sich die Rechtslage in Deutschland seit diesem Tag gravierend gewandelt.