Magazin • 15.5.2026 • 45224
Von aussen lässt sich nicht sagen, ob die Ferienunterkunft ordnungsgemäss registriert ist. / © Yunus Tug, Unsplash
15.5.2026
Ab 20. Mai 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Verordnung zu Kurzzeit-Vermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com und FeWo-direkt. Sie betrifft u.a. den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden.
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