Leipzig. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Art der Bettensteuer-Erhebung in Dortmund und damit auch in Köln rechtswidrig ist. Dies bringt die Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Zahlungen erneut in Schwung, bisher jedoch mit wenig Hoffnung auf Einsicht bei den Städten.