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Österreich: Klares Urteil gegen touristische Untervermietung
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Urteil: Untervermieten an Touristen nicht erlaubt
9.1.2014
Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Mieter ohne Einwilligung der Vermieter ihre Wohnung nicht an Touristen untervermieten dürfen. Das ist als ein Schlag gegen die Privatzimmer-Vermittler wie airbnb, Wimdu, 9flats und andere zu sehen.