Österreicher kippen Bestpreis 2017 per Gesetz
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Booking.com einstweilig abgeblitzt
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Antrag von Booking.com abgelehnt, die Paritätsklausel in Deutschland so lange beibehalten zu können, bis das Verfahren um die Beschwerde des Unternehmens gegen die Absetzung der Klausel endgültig abgeschlossen ist. Damit hat die deutsche Hotellerie einen weiteren vorläufigen Sieg im Kampf gegen die Forderungen der Buchungsportale errungen.