Berlin. Ein neues Gesetz zur Förderung der Mediation, das die Verfahren der aussergerichtlichen Konflikt-Beilegung regelt, kann nach mehrmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss des Bundesrats nun vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das neue Mediationsgesetz, das am 27. Juni 2012 beschlossen wurde, feiert die Tagespresse sogar als Paradigmen-Wechsel der deutschen Rechtskultur. Für Eigentümer und Betreiber von Hotels hat es eine besondere Bedeutung, da sie meist langfristig auf eine kooperative Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern angewiesen sind. Konflikte aus komplexen Hotel-Verträgen, die gegebenenfalls deutsches Recht und das Recht des ausländischen Vertragspartners unter einen Hut bringen müssen, lassen sich in Vertragslaufzeiten von oft mehr als 20 Jahren nicht immer vermeiden. In vielen Fällen können sie durch besonnene Anwälte im Verhandlungsweg aus der Welt geschafft werden. Was aber, wenn dies nicht gelingt? Hier greift häufig ein Mediationsverfahren. Wirtschaftsprüfer Matthias Schröder erläutert das Thema. Er wird im Dezember seine Prüfung als Mediator ablegen.