Preisparität: Zerrissene Branche
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Kartellamt mahnt erneut ab
Bonn. Das deutsche Bundeskartellamt hat seine wettbewerblichen Bedenken gegenüber der "Bestpreisklausel" des Kölner Online-Reisevermittler HRS gestern mittag in einer offiziellen Mitteilung bekräftigt. "Nach Prüfung der Stellungnahmen des Hotelportals HRS und aller anderen massgeblichen Marktteilnehmer hat das Bundeskartellamt HRS erneut wegen Verstosses gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht abgemahnt," heisst es wörtlich in der Mitteilung. Nach der ersten Abmahnung im Februar 2012 war HRS am Donnerstag nun die zweite und detailliertere Abmahnung der Wettbewerbshüter zugestellt worden. HRS-Geschäftsführer Tobis Ragge gibt sich aber noch nicht geschlagen. Der Hotelverband Deutschland begrüsste die Kartellamts-Entscheidung "ausserordentlich" und hofft, dass die Preishoheit damit an die Hotels zurückfällt.