Durchgeführt wurde der Sweep von der Europäische Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island. Demnach veröffentlichen fast alle Influencer (97%) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt. Mit dem Sweep sollte überprüft werden, ob Influencer ihre Werbeaktivitäten – wie im EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben – offenlegen. Überprüft wurden die Posts von 576 Influencern auf grossen Social-Media-Plattformen.
Die Ergebnisse des Sweep
- 97% der Influencer veröffentlichten Posts mit kommerziellem Inhalt, aber nur 20% legten dies systematisch als Werbung offen.
- 78% der überprüften Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren nur 36% auf nationaler Ebene als Händler registriert.
- 30% machten in ihren Posts keine Angaben zum Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder Registrierungsnummer.
- 38% von ihnen nutzten nicht die Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen, z. B. "bezahlte Partnerschaft" auf Instagram – im Gegenteil, diese Influencer entschieden sich für eine andere Formulierung wie z. B. "Zusammenarbeit" (16%), "Partnerschaft" (15%) oder ein allgemeines Dankeschön an die Partnermarke (11%).
- 40% der überprüften Influencer legten die gesamte kommerzielle Kommunikation transparent offen. 34% der Influencerprofile machten die Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein Klick auf "mehr lesen" oder Scrollen erforderlich waren.
- 40% der Influencer bewarben ihre eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Marken. 60% davon legten Werbung nicht konsequent oder gar nicht offen.
- 44% der Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte direkt über diese Sites verkaufen.
Das sind die Konsequenzen
Als ein Ergebnis des Sweep wurden 358 Influencer für weitere Untersuchungen vorgemerkt. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in Verbindung setzen, um sie zur Einhaltung der geltenden Vorschriften aufzufordern. Im Einklang mit den einzelstaatlichen Verfahren könnten, falls erforderlich, weitere Durchsetzungsmassnahmen ergriffen werden.
Die Kommission wird die Ergebnisse des Sweep auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtungen der Plattformen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste analysieren und gegebenenfalls die erforderlichen Durchsetzungsmassnahmen ergreifen.
Sweep-Erkenntnisse fliessen auch in EU-Recht ein
Problematische Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Deshalb werden die Ergebnisse des Sweep auch in die Digitale Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfliessen, welche die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat. Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten, mit denen Verbraucher auf den digitalen Märkten konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende EU-Recht nach wie vor ausreicht, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen. / red