Berlin. Hoteliers, die pauschal "Übernachtung mit Frühstück" anbieten, müssen auf der Rechnung trotzdem die unterschiedlichen Umsatzsteuer-Beträge ausweisen. Das hat am Mittwoch der deutsche Bundesfinanzhof entschieden. Hotels und Hotelgesellschaften, die das bisher anders gehandhabt haben, könnte jetzt Steuerbetrug vorgeworfen werden.