Die German Hospitality Management GmbH, u.a. Betriebsgesellschaft eines Hotels der Marke Best Western in Mannheim, darf Hotelübernachtungen nicht mehr ohne nähere Erläuterungen als "klimaneutral" oder "CO2-neutral" bewerben.
Dies entschied das Landgericht Berlin in einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengten Verfahren durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil vom 29. Juli 2024 (LG Berlin: 101 O 70/23). Konkret hat die DUH in dem Verfahren eine Werbung des Sure Hotel by Best Western Mannheim City beanstandet.
Die Initiative fordert von Justizminister Buschmann ein schnelles und umfassendes Verbot von Umweltaussagen, die mit angeblichen Kompensationen der CO2-Emissionen begründet werden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte: "Wer seine Hotelübernachtungen als angeblich klimaneutral verkauft, ohne ausreichend zu erläutern, wie diese vermeintliche Klimaneutralität erreicht wird, handelt rechtswidrig. German Hospitality Management hat dabei nur Emissionen aus dem Strom- und Gasverbrauch berücksichtigt. Das Unternehmen ignoriert damit andere relevante Emissionsquellen wie die Abfallbeseitigung sowie die Wäschereinigung. Das ist schlichtweg dreiste Verbrauchertäuschung und irreführendes Greenwashing."
Seiner Ansicht nach muss sich Justizminister Buschmann für ein schnelles Verbot von Umweltaussagen einsetzen, die mit Kompensationen der CO2-Emissionen begründet werden. Resch betont: "Wir brauchen dringend eine strenge Regulierung von Umweltaussagen, die sicherstellt, dass die Behauptungen wissenschaftlich belegt und mit realen und messbaren Emissions-Reduktionen verbunden sind. Unternehmen dürfen sich nicht weiter von ihrer Verantwortung freikaufen." / kn