München. Die Fallstricke bei der Übergabe eines Unternehmens an den Nachfolger sind vielfältig, wie der vorige Beitrag über Erbschafts-, Schenkungs- und Ertragssteuer zu diesem Thema zeigte. Nicht weniger trickreich verhält es sich mit den rechtlichen Aspekten. Wissen beugt vor - immerhin steht nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn in ca. 71.000 Familienunternehmen in Deutschland pro Jahr die Regelung der Nachfolge an. Die beiden hotellerie-spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater Barbara Gayer und Frank Behrenz von der Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner, München/Augsburg, beleuchten deshalb heute die erbrechtlichen Aspekte im Detail.