Offenbach. Das deutsche Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich derzeit offensichtlich mit einer grossen Anzahl von Fällen, die den Sonderkündigungsschutz z.B. für Schwerbehinderte betreffen. Hier eine dieser Entscheidungen, die gravierende Auswirkungen in den Betrieben hat. Immer öfter erleben Arbeitgeber es, dass Arbeitnehmer, ohne überhaupt behindert zu sein, Anträge auf Zuerkennung der Schwerbehinderten-Eigenschaft gestellt haben. So bauen sie Druck auf, um noch eine Abfindung zu erhalten. Damit ist es jetzt vorbei.