Warnen oder rügen - Das Bundesarbeitsgericht urteilte neu bei Abmahnungen
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Warnen oder rügen

Das Bundesarbeitsgericht urteilte neu bei Abmahnungen

Warnen oder rügen

Offenbach. Oftmals ist es im Arbeitsverhältnis notwendig, einem Arbeitnehmer eine Abmahnung zu erteilen. Daraus kann eine Kündigung folgen. Viele Arbeitnehmer wollen deshalb schon vorher ihre Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, wann ein solcher Anspruch zu Recht besteht – und beschreibt seiner Entscheidung feine Unterschiede.

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