Offenbach. Oftmals ist es im Arbeitsverhältnis notwendig, einem Arbeitnehmer eine Abmahnung zu erteilen. Daraus kann eine Kündigung folgen. Viele Arbeitnehmer wollen deshalb schon vorher ihre Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, wann ein solcher Anspruch zu Recht besteht – und beschreibt seiner Entscheidung feine Unterschiede.