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Wenn sich die Gebühren türmen
Italien: Hoteliers bekämpfen Bookings aggressiv-überhöhte Kommissionen
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Umstrittenes Urteil: Booking.com darf knebeln, HRS nicht
6.6.2019
Düsseldorf/Berlin. Der Streit um die Ratenparität ist am Dienstag in Deutschland wieder neu aufgebrochen: Nach einem Gerichtsurteil darf Booking.com an seinen Klauseln zur Ratenparität weiter festhalten. Im Januar 2015 hatte das Gericht dem Konkurrenten HRS genau dieses verboten.