Zweitwohnungsinitiative: Folgen für die Hotellerie
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Bundesrat hilft Hotellerie
Bern. Schweizer Hotel-Betriebe dürfen bestehende Substanz auch künftig für Zweitwohnungen umnutzen. Ausserdem bleiben Neubauten von Zweitwohnungen für eine touristische Nutzung erlaubt. Das hat der Schweizer Bundesrat am Mittwoch im gesetzlichen Prozedere zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative entschieden. Dem Branchenverband hotelleriesuisse, den Unternehmen und den Tourismus-Regionen fällt damit ein Stein vom Herzen.