9flats kauft Wimdu und will mehr Qualität bieten als Airbnb
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"Housing" leidet mehr als Hotellerie
München. Auf Plattformen wie Airbnb sollen eigentlich private Wohnungen zwischenvermietet werden. Die Auswertung des Mathematikers und Computer-Spezialisten Murray Cox in 50 Grossstädten weltweit legt anderes nahe. Leidtragende könnten durch die immer stärkere Gentrifizierung der Viertel bald nicht nur die normalen Mieter sein, sondern auch die Hotellerie, sobald die Boom-Zeiten vorbei sind. Kein Wunder also, dass an der Expo Real-Hotelkonferenz letzten Dienstag die Diskussionsrunde "Airbnb & Co.: Die Liebe der neuen P2P Plattformen zum Hospitality- und Wohnungsmarkt" auf extrem hohes Zuhörer-Interesse stiess. Viele Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Stadtplanung und Hotellerie folgten den Ausführungen des hochrangig besetzten Panels sehr genau. Lediglich die, um die es eigentlich ging, glänzten durch Abwesenheit.
Weitere Konsolidierung: Wimdu in den Schlagzeilen, Postbus fusioniert
Augsburg. Die Konsolidierung im Tourismus geht weiter, und wieder einmal verstärken sich führende Unternehmen zu Monopolisten. Sollte Wimdu, wie diese Woche in einem deutschen Magazin angekündigt, insolvent gehen, dann wäre Airbnb der globale Platzhirsch. Ähnliches ist bereits im Fernbus-Geschäft passiert: Die Nr. 1, Flixbus, kauft die Nr. 2, Postbus.
Eine Idee, die nutzt und schadet
Berlin. Das Wachstum der sogenannten "Peer-to-Peer" Online-Plattformen erfolgte in unglaublicher Rasanz. Vor drei Jahren von Lifestyle-Magazinen noch als lässiges Couch-Surfing gehypt, wächst sich die private Unterbringung auf Reisen dank Portalen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats besonders in Grossstädten zum Mega-Millionen-Geschäft aus. Und das auf Kosten der Hotellerie unter ungleichen Voraussetzungen, klagten die Diskutanten internationaler Hotelverbände bei einer Diskussion am "Hospitality Day" der ITB. Demgegenüber waren die P2P-Unternehmer davon überzeugt, dem Tourismus zusätzliche Gästeschichten zu erschliessen. Für unterschiedliche Nuancen innerhalb dieser beiden Pole war auf dem Podium wenig Platz.
Urteil: Untervermieten an Touristen nicht erlaubt
Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Mieter ohne Einwilligung der Vermieter ihre Wohnung nicht an Touristen untervermieten dürfen. Das ist als ein Schlag gegen die Privatzimmer-Vermittler wie airbnb, Wimdu, 9flats und andere zu sehen.