Gastronomie boykottiert Mehrweg-Angebot

Gastronomie boykottiert Mehrweg-Angebot

Mehrweg contra Einweg
Der Umstieg von Ein- auf Mehrweg muss für Anbieter und Konsumenten attraktiver werden, fordert die DUH. / © DUH, Sascha Krautz

Die vor zwei Jahren eingeführte Mehrweg-Angebotspflicht wird von grossen Gastronomieketten weitestgehend ignoriert. Die Deutsche Umwelthilfe hat neue Verstösse aufgedeckt und fordert zeitnah Nachbesserungen seitens der Politik. 

Neue Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben aufgedeckt, dass grosse Gastronomieketten weiter rechtswidrig Mehrweg boykottieren. In 7 von 15 besuchten Filialen von Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano wurden Verfehlungen festgestellt und rechtliche Schritte eingeleitet. Falls die Unternehmen sich nicht durch Unterlassungs-Erklärungen dazu verpflichten, die festgestellten Verstösse abzustellen und in Zukunft auszuschliessen, wird die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klagen einreichen. 


Obwohl ein Mehrwegangebot auf Schildern oder Bildschirmen beworben wurde, erhielten die Testpersonen nicht für alle gewünschten Getränke oder Speisen ein Mehrwegbehältnis. Besonders negativ sticht die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken hervor. In keiner der getesteten Filialen wurde ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht.


Finanzielle Anreize fehlen

Die DUH sieht die Mehrweg-Angebotspflicht daher als gescheitert an und fordert von der nächsten Bundesregierung schnellstmögliche Nachbesserungen. Dazu gehören insbesondere finanzielle Anreize für Betriebe sowie Verbraucher, Mehrweg zu nutzen, etwa durch eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.


Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernstnehmen. Ausreden wie Mehrweg sei aus oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden, hindern Verbraucherinnen und Verbraucher, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu nutzen." Es brauche dringend einen finanziellen Anreiz zur Mehrwegnutzung sowohl auf Seiten der Gastronomiebetriebe wie auch auf Seiten der Konsumenten.


Steuern als Druckmittel

Tübingen und seit wenigen Tagen auch Konstanz zeigten über kommunale Verpackungssteuern, dass dies der richtige Weg für weniger Einwegmüll ist. "Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, mit einer bundesweiten Einweg-Abgabe nachzuziehen", fordert die DUH. Auch sollte sie schnellstmöglich ein Mehrwegangebot für Einwegboxen aus Papier vorschreiben, die bisher aus der Pflicht fallen, um beispielsweise entsprechende Lösungen für Pizzakartons zu fördern.


In den getesteten Filialen von Vapiano wurde zwar kein Verstoss gegen die Mehrweg-Angebotspflicht festgestellt, vorbildlich ist die Umsetzung dennoch bei weitem nicht. Die Kette nutzt ein individuelles Mehrwegsystem und bepfandet die Becher mit einem sehr hohen Betrag von 5,50 Euro, was Mehrweg unattraktiv macht. Die angebotenen Mehrwegboxen hingegen sind mit 50 Cent viel zu niedrig bepfandet, um einen ausreichenden Anreiz zur Rückgabe zu schaffen.


Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft:"Mehrweg ist nicht gleich Mehrweg." Die Gastronomie sollte es ihrer Ansicht nach Verbrauchern über unternehmensübergreifende und einheitliche Mehrweg-Poolsysteme möglichst einfach machen, Mehrweg zu nutzen. "Unsere Testpersonen wurden bei insgesamt 180 Testbesuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren kein einziges Mal vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht. So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt."


DUH: Schon 13 Verfahren gewonnen

Die DUH hat im Jahr 2024 insgesamt 43 Testbesuche bei acht Gastronomieketten durchgeführt, 20 Verstösse festgestellt und rechtliche Schritte eingeleitet. Unter anderem McDonald's konnte so in den getesteten Filialen zu einem verbesserten Mehrwegangebot gezwungen werden. Bisher hat die DUH in den vergangenen zwei Jahren 13 Verfahren vor Gericht gewonnen, u.a. gegen BackWerk, Dunkin Donuts, Nordsee und Yormas. Weitere rechtliche Verfahren gegen sechs Unternehmen befinden sich noch in Verhandlung. Informationen zur Mehrweg-Angebotspflicht finden sich hier. / ots

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