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Justbook gegen HRS - HRS hält sich ans Kartellamt
23.2.2012
Berlin/Köln. Der junge Mobile App-Anbieter Justbook hat eine einstweilige Verfügung gegen HRS erreicht: Ein Gericht erklärte die HRS-Best-Preis-Garantie für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Das Urteil bezieht sich auf einen konkreten Vorgang. HRS fühlt sich davon nicht berührt.