Nur klare Absprachen bitte
Der richtige Umgang mit FF&E (4): Vertragliche Umsetzung
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Die Hotelausstattung bestmöglich gestalten
Berlin. FF&E, Teil drei: Im Mittelpunkt dieses heutigen Beitrags der insgesamt vierteiligen Serie vom Hotelteam der Hotelberatungsgesellschaft Horwath HTL Deutschland und der Trinavis Wirtschaftsprüfung Steuerberatung aus Berlin widmet sich dem steuerlichen Belastungsvergleich und den Voraussetzungen für die Gewerbesteuer-Entlastung.
Die Lasten fair verteilen
Berlin. FF&E, Teil zwei: Das Hotelteam der Hotelberatungsgesellschaft Horwath HTL Deutschland und der Trinavis Wirtschaftsprüfung Steuerberatung aus Berlin hat in seinem Auftakt-Kapitel dieser vierteiligen Serie über die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Löffelfertigen Verpachtung und einer Schlüsselfertigen Vermietung gesprochen. Und hält fest: Bestimmte FF&E-Modelle benachteiligen jeweils einseitig den Owner oder den Operator. Deswegen muss man für eine faire Lasten-Verteilung sorgen. Darauf geht die Autorin dieses Beitrags, die Steuerberaterin und Senior Managerin Anke Bendschneider, heute ein.
Löffel- oder schlüsselfertig?
Berlin. Das FF&E gehört zu den schwierigsten Kapiteln im Hotelbetrieb. Das Kürzel steht für Furniture, Fixtures & Equipment. Gemeinsam mit dem OE sorgt es bei Eigentümern, Betreibern und auch gemeinsam mit Anwälten für viele Diskussionen. In einer vierteiligen Serie wendet sich das Hotelteam der Hotelberatungsgesellschaft Horwath HTL Deutschland und der Trinavis GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft aus Berlin dem richtigen Umgang mit FF&E zu. Zum Auftakt heute beschäftigen sie sich mit löffelfertiger Verpachtung und schlüsselfertiger Vermietung. Autoren der Serie sind Anke Bendschneider, Steuerberaterin und Senior Managerin sowie Rechtsanwalt und Immobilienökonom Nils Neuwerth, beide im Hotelteam von Trinavis tätig.